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Konfirmation - Der Übergang ins kirchliche Erwachsenenalter

Das Wort Konfirmation kommt von dem lateinischen Begriff „confirmare“ und bedeutet so viel wie „festmachen“ oder „bekräftigen“. Somit bekräftigen und bejahen die Konfirmandinnen und Konfirmanden das (Tauf)Versprechen, das ihre Eltern und Paten stellvertretend für sie bei der Taufe abgelegt haben. Sie erklären, dass sie ihr Leben auf den Grund des Glaubens bauen wollen und treten mit der Konfirmation ins (kirchliche) Erwachsenenalter ein, was heisst, dass sie zum Beispiel Taufpaten werden können oder an Kirchenvorstandswahlen teilnehmen können. In den Kirchenvorstand gewählt werden kann man hingegen erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Der einjährige Konfirmationsunterricht bringt den Konfirmandinnen und Konfirmanden nahe, was Gott für sie getan hat und wie sie als lebendige Glieder der Gemeinde Jesu Christi leben können.

Konfirmiert werden können Jugendliche, die am 30. Juni des Konfirmationsjahres mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Für nähere Informationen stehen Ihnen gern Frau Ortlieb aus dem Kirchenbüro oder die Pastorinnen und Pastoren zur Seite.